Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Freudenburg Bassum Stand: März 2026
- Geltungsbereich, Voraussetzung für die Nutzung/Buchung
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für die Überlassung von Seminar- und Tagungsräumen in der Tagungsstätte „Die Freudenburg“, Amtsfreiheit 1a, 27211 Bassum sowie für Beherbergungsund Verpflegungsleistungen, die im Zusammenhang mit Seminar-, Tagungs- oder anderen kulturellen Veranstaltungen (im Folgenden: Seminare) in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände der Freudenburg anfallen.
- Seminare, die zu anderen Zwecken als Bildung, Kultur und Tagungsbetrieb erfolgen, sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Nutzung der Freudenburg ausgeschlossen, wenn der mit dem Seminar verfolgte Zweck geeignet ist, die Neutralität des Landkreises Diepholz zu gefährden. Hierzu zählen insbesondere parteipolitische Veranstaltungen, wenn diese der Parteiarbeit dienen.
- Eine Beherbergung (Übernachtung) und Verpflegung zu rein touristischen Zwecken ist ausgeschlossen. Die Übernachtung kann nur im Zusammenhang mit einer Seminar-, Tagungs- oder anderen kulturellen Veranstaltung erfolgen.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen, einschließlich der Beherbergungsräume, sowie deren Nutzung zu anderen als den vorgenannten Zwecken (Bildung, Kultur und Tagungsbetrieb) ist nicht gestattet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird abbedungen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Vertragsschluss
- Vertragspartner sind der Landkreis Diepholz als Träger der Tagungsstätte „Die Freudenburg“ (im Folgenden: Landkreis) und der Veranstalter des Seminars/der Seminare (im Folgenden: Veranstalter). Ein individueller Vertrag mit den Teilnehmenden der angebotenen Seminare über die Überlassung von Räumlichkeiten, die Beherbergung oder Verpflegung kommt nicht zustande.
- Grundlage des Angebots des Landkreises Diepholz sind die Beschreibungen und Angaben auf der Webseite https://freudenburg-bassum.de/ sowie die schriftliche Buchungsvereinbarung.
- Der Veranstalter stellt eine Anfrage zum Abschluss des Vertrages über das Kontaktformular der Webseite, telefonisch oder per E-Mail an freudenburg@diepholz.de. Der Landkreis Diepholz erstellt ein Angebot, welches per E-Mail oder postalisch übermittelt wird. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebots und schriftliche Bestätigung des Veranstalters zustande.
- Leistungen, Preise, Zahlung
- Der Landkreis ist verpflichtet, die vom Veranstalter gebuchten Räumlichkeiten, einschließlich der gebuchten Beherbergungsräume, bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Die vom Landkreis bereitgestellten Verpflegungsleistungen beinhalten:
- Frühstück
- Mittagessen
- Abendessen
- Kaffee/Tee
- Kaffee/Tee und Kuchen
- diverse Getränke
- Der Veranstalter ist verpflichtet, die für die Überlassung der Seminar- und Tagungsräume sowie für die Beherbergungs- und Verpflegungsleistungen vereinbarte bzw. geltende Vergütung zu zahlen. Dies gilt auch für vom Veranstalter direkt oder über den Landkreis beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Landkreis verauslagt werden.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben
- Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
- Der Veranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Landkreises aufrechnen.
- Der Veranstalter ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
- Rücktritt, Kündigung, Stornierung
- Im Falle einer einseitigen Lösung des Veranstalters von dem Vertrag fallen Stornierungsgebühren auf Basis des Gesamtbetrages an.
- Bei einseitigen Absagen durch den Veranstalter wird grundsätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben. Stornierungen bis 6 Wochen vor Seminarbeginn sind kostenfrei, Für Stornierungen, die ab 6 Wochen vor Seminarbeginn erfolgen, fallen 60 % der vereinbarten Beherbergungs- und Raumkosten (exklusive Verpflegung) an. Stornierungen, die 7 Tage oder später vor Seminarbeginn eintreffen, werden mit 80 % der Gesamtkosten (Kosten für Beherbergung, Nutzung der Seminar- und Tagungsräume und Verpflegung) in Rechnung gestellt.
- Das gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrecht des Landkreises bleibt unberührt.
- Daneben ist der Landkreis berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Landkreis nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Tagungs-, Seminar und/oder Beherbergungsräume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthalts- und Nutzungszweck sein
- der Landkreis begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Tagungsstätte „Die Freudenburg“ in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Landkreises zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- die Nutzung der Leistungen zu anderen Zwecken als den ausdrücklich unter Ziff. 1 zugelassenen Zwecken erfolgt. Dies gilt insbesondere, wenn der mit dem Seminar verfolgte Zweck geeignet ist, die Neutralität des Landkreises zu gefährden.
- Der berechtigte Rücktritt des Landkreises begründet grundsätzlich keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- Übernachtung, Zimmer- und Raumbereitstellung
- Der Veranstalter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer (Übernachtung) oder Tagungs- und Seminarräume.
- Für die Übernachtung gebuchte Zimmer stehen dem Veranstalter ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Veranstalter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Die gebuchten Zimmer sind durch den Veranstalter spätestens bis 09.00 Uhr des Abreisetages geräumt zu übergeben. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmenden seines Seminars die Zimmer rechtzeitig räumen. Bei verspäteter Räumung ist der Landkreis berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die vertragsüberschreitende Nutzung zu verlangen. Ist durch die verspätere Räumung ein für denselben Tag geplanter Bettenwechsel nicht möglich, beträgt die Entschädigung 100 % der vereinbarten Beherbergungskosten. In Fällen ohne direkt anschließende Belegung beträgt die Entschädigung 80 % der Beherbergungskosten.
- Der Veranstalter hat die Seminar- und Tagungsräume aufgeräumt zu hinterlassen. Etwaige Beschädigungen an den Räumen und Einrichtungsgegenständen sind dem Landkreis umgehend zu melden.
- Technische Einrichtungen, Anschlüsse und sonstige Ausstattung
- Soweit der Landkreis für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische Einrichtungen, Anschlüsse und/oder sonstige Ausstattungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Landkreis von allen Ansprüchen Dritter aus deren Überlassung frei.
- Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der Tagungsstätte „Die Freudenburg“ bedarf der schriftlichen Zustimmung des Landkreises. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Landkreises gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit der Landkreis diese nicht zu vertreten hat.
- Der Veranstalter ist mit schriftlicher Zustimmung des Landkreises berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen.
- Für das Seminar notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Veranstalter rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
- Der Veranstalter hat die im Rahmen urheberrechtlich relevanter Vorgänge (z.B. Musikdarbietung, Filmvorführung, Streamingdienste) erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.
- Störungen an vom Landkreis zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Landkreis diese Störungen nicht zu vertreten hat.
- Haftung
- Der Landkreis haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet er für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Landkreises beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Landkreises beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Veranstalter vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Landkreises steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Landkreises auftreten, wird der Landkreis bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Veranstalters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Veranstalter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Mitgeführte (persönliche) Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters und seiner Teilnehmenden in den Seminar- und Tagungsräumen bzw. in den Beherbergungsräumen.
- Soweit der Veranstalter Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Seminarteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
- Rauchen Die Tagungsstätte Freudenburg ist ein rauchfreier Raum. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat der Landkreis Diepholz das Recht, von dem Veranstalter als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von 80 % des Tagessatzes der gebuchten Übernachtungskosten zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Landkreis Diepholz einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
- Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
- Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises (Diepholz). Der Landkreis kann wahlweise den Veranstalter am Sitz des Veranstalters verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Veranstaltern, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Der Landkreis ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Adresse
Die Freudenburg
Amtsfreiheit 1 a
27211 Bassum
Kontakt
Tel.: 04241 9311-0
Fax: 04241 9311-11
freudenburg@diepholz.de